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Jan 31, 2023 11:42 PM 0 Answers
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Ab 1. bzw. 2.2.23 entfällt in NRW im ÖPNV bis vorerst zum 28.2.23 die FFP-2-Masken-Pflicht. In medizinischen und pflegerischen Bereichen bleibt die FFP-2-Masken-Pflicht bestehen. Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin  mindestens eine medizinische Maske tragen. So ist es heute (31.1.2023) in NRW bekannt gegeben worden. Nun stellt sich mir die Frage, sind wir als Praxis für Ernährungstherapie unter "vergleichbare Einrichtungen" zu subsumieren? Wie sind ggf. Regelungen in anderen Bundesländern?

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